Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
wir möchten Sie über die neuen Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen informieren. Das Ministerium informiert Sie diesbezüglich auch in einem Elternschreiben, welches Ihnen auch per Mail zugegangen ist.
Die neuen Lockerungen gelten ab Montag, dem 4. April bis Freitag, dem 29. April. Danach werden die Maßnahmen dem Infektionsgeschehen ggf. wieder neu angepasst.
Folgende wesentliche Änderungen sind geplant:
- Die verpflichtende Maskenpflicht entfällt (natürlich dürfen Masken nach wie vor freiwillig getragen werden)
- Die Testungen in der Schule sind nicht mehr verpflichtend. Eine freiwillige Testung ist aber weiterhin möglich. Hierfür müssen Sie die Einverständniserklärung unterschrieben bei der Klassenleitung abgegeben.
- Bei einer Infektion innerhalb der Klasse wird nach wie vor an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen anlassbezogen getestet. Eine qualifizierte Selbstauskunft ist hier weiterhin nicht zulässig, tagesaktuelle Tests von einer offiziellen Teststelle werden hingegen akzeptiert.
- Geimpfte und genese Kinder sind von der Pflicht zur Testung befreit, dürfen aber weiterhin mit schriftlicher Einverständniserklärung freiwillig an der Testung teilnehmen.
Alle weiteren Informationen finden Sie im aktualisierten 17. Hygieneplan und im Testkonzept (gültig ab 04.04.22)