Anstehende Termine

August

18.08. Erster Schultag

19.08. Einschulung

20.08 Schwimmen Kl. 4

22.08 Einschulungsgottesdienst

26./27.08 Einschulungsfotos

27.08. Schwimmen Kl. 4

03.09 Ausflug 3c

04.09 Ausflug 3b

05.09 Schwimmen Kl. 4

 

Grundsätzlich kann eine Schülerin oder ein Schüler aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind für einzelne Unterrichtsstunden beurlaubt wird, so kann dies die zuständige Lehrkraft gestatten. Die Klassenleiterin oder der Klassenleiter kann die Befreiung bis zu drei Unterrichtstagen gewähren. Eine Beurlaubung die darüber hinausgeht muss durch die Schulleitung genehmigt werden.

Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden. Ausnahmen kann die Schulleiterin gestatten. Die Vorlage einer schriftlichen Begründung und die Vorlage von Nachweisen kann von ihr verlangt werden.

(vgl. Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen, Oktober 2008, § 23)